
Der Bundesrat hat am Freitag, 17. Dezember 2021 die Corona-Massnahmen erneut verschärft. Nachfolgend sind die neuen Bestimmungen zusammengefasst. Sie gelten ab dem 20. Dezember 2021 bis voraussichtlich am 24. Januar 2022. Die Schutzkonzepte sind aktualisiert und stehen zum download bereit.
Trainingsbetrieb
Weiterhin ist es zentral, dass Turnende, die Symptome aufweisen, dem Training fernbleiben. Ebenfalls sollen die Hygienemassnahmen konsequent eingehalten werden.
Sport im Aussenbereich: Keine Einschränkungen für alle Altersstufen.
Sport im Innenbereich: Ab 16 Jahren gilt für alle Anwesenden (Leitende und Turnende) die 2G-Regel (geimpft oder genesen) und eine Maskenpflicht. Die Maske muss auch bei sportlichen Aktivitäten getragen werden. Vereine oder Sportanlagenbetreiber können freiwillig die 2G+ Regel einführen. Dabei wird neben dem 2G-Zertifikat ein negatives Testzertifikat verlangt. Kein Testzertifikat wird in dieser Konstellation benötigt, wenn die Impfung oder die Genesung maximal 120 Tage zurückliegt. Mit der 2G+ Regelung kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Wenn gemischte Gruppen (2G und 2G+) zusammen trainieren, gilt für alle Personen eine Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht beim Sport gilt grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr. Wir empfehlen, die Maskenpflicht ab der 1. Primarklasse umzusetzen. Ab dem 3. Januar 2022 gilt im Kanton Zürich eine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarschulklasse.